Die Bezüger/innen haben zusätzlich zur Überbrückungsrente einen Anspruch auf Beiträge an die berufliche Vorsorge (BVG) in der Höhe von 18 % der Überbrückungsrente.
Bitte klären Sie mit Ihrer Pensionskasse ab, ob ein Verbleib in derselben möglich ist.
Benötigen Sie eine Freizügigkeitseinrichtung, um Ihre Freizügigkeitsleistung oder Härtefallersatzleistung zu überweisen? Wir haben verschiedene Anbieter abgeklärt, die Ihre Freizügigkeitsguthaben oder Härtefallersatzleistungen gern entgegennehmen. Diese bieten leicht unterschiedliche Konditionen: